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Donnerstag · 28 | 03 | 2024
 
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  • Teilhabe statt Ausgrenzung ....Alle Menschen sollen dabei sein. Bei der Arbeit, beim Wohnen, in der Freizeit und in allen Lebenslagen. Niemand darf ausgeschlossen werden.
  • Die Lebenshilfe Wittmund vertritt die Interessen von Menschen
    mit Behinderung und deren Familien und will das Verständnis
    fördern für die besonderen Probleme und Herausforderungen ...
  • ALLE gemeinsam...
  • .....gelebte Inklusion
 
  » Der Verein | Satzung der Lebenshilfe

Satzung der Lebenshilfe Wittmund

Der Verein trägt den Namen "Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen Kreisvereinigung Wittmund e.V."

Sitz des Vereins ist Wittmund. Der Verein ist Mitglied des Landesverband der Niedersächsischen Lebenshilfevereine.

Aufgabe und Zweck des Vereins

Aufgabe und Zweck des Vereins ist die Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen aller Altersstufen bedeuten.

Dazu gehören u. a. Beratung, Frühförderung, Tagesbildungs-, Werk-, Wohn- und Begegnungsstätten, Hilfen für Schwerstbehinderte sowie Freizeithilfen.

Der Verein kann Einrichtungen selbst schaffen oder sich gemeinnützig tätiger Dritter bedienen.
Er kann solchen auch angehören. Die Haftung ist auf das gesetzliche Mindestmaß zu begrenzen.
Der Verein wirbt mit allen geeigneten Mitteln für ein besseres Verständ-nis und Miteinander behinderter und nicht behinderter Menschen.

Der Verein arbeitet zu diesem Zweck mit allen öffentlichen, konfessionellen und privaten Organisationen gleicher oder ähnlicher Zielsetzung zusammen.

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche, sondern ausschließlich
und unmittelbar mildtätige Zwecke i. S. des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

Die komplette und offizielle Fassung können Sie im Bereich "Downoads" herunterladen.




 
 
Letzte Aktualisierung: Juli 2021
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