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Satzung der Lebenshilfe Wittmund |
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Der Verein trägt den Namen "Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen Kreisvereinigung Wittmund e.V."
Sitz des Vereins ist Wittmund. Der Verein ist Mitglied im Landesverband der Niedersächsischen Lebenshilfevereine.
Aufgabe und Zweck des Vereins
Aufgabe und Zweck des Vereins ist die Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen aller Altersstufen bedeuten.
Dazu gehören u. a. Beratung, Frühförderung, Tagesbildungs-, Werk-, Wohn- und Begegnungsstätten, Hilfen für Schwerstbehinderte sowie Freizeithilfen.
Der Verein kann Einrichtungen selbst schaffen oder sich Dritter bedienen, die gemeinnützig tätig sind. Er kann solchen auch angehören. Die Haftung ist auf das gesetzliche Mindestmaß zu begrenzen. Der Verein wirbt mit allen geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis und Miteinander behinderter und nicht behinderter Menschen.
Der Verein arbeitet zu diesem Zweck mit allen öffentlichen, konfessionellen und privaten Organisationen gleicher oder ähnlicher Zielsetzung zusammen.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche, sondern ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke i. S. des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Die komplette und offizielle Fassung kannst du im Bereich "Downloads" herunterladen. |
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